Leyen: Mitarbeiter vor ständiger Erreichbarkeit schützen
Dienstag 12 Jun 2012 - 16:54
Angesichts zunehmender Stressbelastung von Arbeitnehmern hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) von Unternehmen klare Regeln zum Umgang mit Smartphones, Handys und Computern gefordert. "Das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt - werktags genauso wie am Wochenende", sagte die Ministerin der "Bild"-Zeitung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Bundesregierung klare Regeln zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit. Es müsse "glasklare Regeln" geben, zu welchen Uhrzeiten ein Mitarbeiter erreichbar sein müsse und wann er dafür einen Ruheausgleich bekomme, sagte von der Leyen. Dazu zähle auch, festzulegen, wann ein Mitarbeiter Mails checken müsse und wann es in Ordnung sei, dass er sich später darum kümmere. Die neue Technik stelle kein Problem für die Gesundheit dar, fügte von der Leyen hinzu: "Wir müssen nur lernen, vernünftig damit umzugehen", sagte sie.Das Arbeitsschutz-Gesetz müsse durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Nachrichtenagentur AFP. Dem DGB-Index für Gute Arbeit zufolge müssten 60 Prozent der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit erreichbar sein, 33 Prozent sogar oft oder sehr oft.Die ständige Erreichbarkeit führe zu "erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst", sagte Buntenbach. So sei die Zahl psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren "geradezu explodiert": "Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung."Buntenbach forderte "mehr Beratung, Kontrolle und im Zweifel auch Sanktionen für die Arbeitgeber". Nur so könne sich die Erkenntnis flächendeckend durchsetzen, dass Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssen. "Wohlklingende Appelle" der Bundesarbeitsministerin reichten dafür aber nicht aus. Eine Anti-Stress-Verordnung müsse deshalb die klaren Regeln definieren, die auch von der Leyen gefordert habe.