Microsoft wieder einmal im Fadenkreuz der EU-Wettbewerbshüter
Dienstag 17 Jul 2012 - 16:50
Die Europäische Union hat ein erneut Wettbewerbsverfahren gegen den US-Software-Riesen Microsoft eingeleitet. Wie EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Dienstag sagte, eröffnet die Behörde ein formelles Verfahren gegen Microsoft, da das Unternehmen Nutzern seines Betriebssystems Windows 7 keine freie Auswahl bei Programmen zum Surfen im Internet, den sogenannten Internetbrowsern, gelassen habe. Würden Verstöße gegen EU-Wettbewerbsregeln festgestellt, "gibt es Sanktionen", sagte Almunia.Microsoft hatte bereits in den vergangenen Jahren Ärger mit der EU wegen seines Internetbrowsers Internet Explorer. Kritiker warfen dem Konzern vor, die Konkurrenz zu benachteiligen, da das Microsoft-Surfprogramm auf Rechnern mit dem Betriebssystem Windows fest vorinstalliert und standardmäßig als Browser eingestellt war. Alternativen zum Internet Explorer wie Mozilla Firefox und Google Chrome mussten Kunden selbst aus dem Netz herunterladen und installieren.Ende 2009 verpflichtete sich Microsoft dann gegenüber der EU, den Zugang zu den Konkurrenzprodukten durch ein Auswahlfenster zu erleichtern. Damit wendete der Konzern EU-Strafen ab. Seitdem sollten Computernutzer eigentlich schon beim erstmaligen Einschalten ihres Computers ihr Standard-Surfprogramm festlegen können. Die Verpflichtung für Microsoft gilt bis 2014 - und damit auch für das Betriebssystem Windows 8, das im Oktober auf den Markt kommen soll.Microsoft entschuldigte sich am Dienstag ausdrücklich bei seinen Kunden und erklärte, ein "technischer Fehler" sei Grund dafür, dass die Browser-Auswahl derzeit fehle. Microsoft begann demnach schon Anfang Juli mit der Nachlieferung des Wahlfensters und will den Prozess bis Ende der Woche abschließen. Das heißt, Nutzer bekommen das Wahlfenster über ihre regelmäßigen Updates über das Internet nachgeliefert, erläuterte ein Sprecher auf Anfrage.Betroffen von dem Problem könnten nach Angaben Microsofts rund 28 Millionen Nutzer sein. Die Auswahlmöglichkeit besteht demnach nicht mehr seit der Version Windows 7 SP1, die im Februar 2011 auf den Markt kam.Hintergrund des Konflikts mit der EU ist die Wettbewerbsposition von Microsoft auf dem Markt für Internetbrowser. Dieser Markt wird von Microsoft dominiert - auch wenn Firefox und Chrome zuletzt aufholten. Die Regeln sehen jedoch vor, dass der Microsoft seine Wettbewerbsposition nicht ausnutzen darf, um den Nutzern seinen eigenen Browser aufzudrängen.Bei einem Verstoß gegen die Auflagen der EU müsste Microsoft mit einer Strafe rechnen, die bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes beträgt. Microsoft bot jetzt als Ausgleich an, die Verpflichtung über 2014 hinaus um 15 Monate zu verlängern.